Gericht: Verbote werben fürs Gegenteil

Ein absurder juristischer Streit ist entbrannt: Es geht um die Frage, ob man seine antifaschistische Einstellung mit Abzeichen ausdrücken darf, auf denen durchgestrichene, kaputte oder in den Mülleimer gefallene Hakenkreuze zu sehen sind. Die grüne Politikerin Claudia Roth hat sich deswegen selbst angezeigt.
verbote
Wir sehen: Werbung für Nazis, fürs Rauchen und fürs Schneller-als-60-Fahren.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat den Betreiber des schwäbischen Versandhandels Nix-Gut, Jürgen Kamm, angeklagt. Dieses vertreibt unter anderem die in der Antifa-Szene beliebten, auch von Claudia Roth getragenen, Durchgestrichenes-Hakenkreuz-Buttons. Damit mache sich Kamm der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, argumentieren die Ankläger.
Die Berliner Zeitung kommentiert: »Das Verfahren scheint absurd. Ein Hakenkreuz ist ein Hakenkreuz ist ein Hakenkreuz, sagen jedoch die Ankläger. Seine Verwendung und Verbreitung sei laut Strafgesetzbuch unabhängig davon verboten, ob der Täter dem Symbolgehalt der Rune zustimme oder nicht. Außerdem könne zum Beispiel ein Ausländer nicht immer erkennen, ob der Träger des Nazi-Symbols nun ein Gegner des Faschismus sei oder sein Anhänger. ... . Eine großflächige Verbreitung könnte die Rune aber wieder salonfähig machen, fürchten die Juristen.«
Dieser Streit bekommt durch Claudia Roths Selbstanzeige neuen Schub, genau an dem Tag, als die EU der deutschen Zigaretten-Industrie das werben in Zeitungen und Zeitschriften verbietet. Das Stuttgarter Urteil könnte den Zigarettenkonsum neu beflügeln, denn analog zum Hakenkreuz wird jedes Rauchen-Verboten-Schild automatisch zur Werbung fürs Rauchen. Also dürfen keine Rauchen-Verboten-Schilder mehr aufgehängt werden, womit umgehend Restaurants, öffentliche Räume und Arbeitsplätze wieder zu Raucherzonen würden.
Was das Urteil für den Straßenverkehr bedeutet, wagen wir gar nicht zu prognostizieren.
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