Vier Arten, eine Schrift zu schützen
28. Februar 2006, 13:02 Uhr | Tipp
Wer selbst Schriften entwirft oder aber bestehende
Fonts modifizieren möchte, sollte die vier
wichtigsten juristischen Schutzmechanismen für
Schriften kennen, damit er sie nicht verletzt. Manche
Font-Hersteller setzen sie kombiniert ein:
Urheberrecht, das: wird durch eine Schrift-Veröffentlichung automatisch und ohne Registrierung wirksam. Es bleibt ausschließlich dem Schöpfer vorbehalten und ist nicht übertragbar, gilt für die Lebenszeit des Urhebers und 70 Jahre darüber hinaus.
Warenzeichen, das: ein schneller, einfacher Schutz ist der des Schriftnamens als Marke (Beispiele: Futura® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Bauer Types SA, Aachen™ ist eine Warenzeichen von Esselte Letraset Ltd.).
Geschmacksmuster, das: für neue, eigentümliche typografische Schriftzeichen durch Eintragung (Beispieltext) im Musterregister; Schutzdauer zwischen 15 und 25 Jahre, leicht anfechtbar.
Softwarepatent, das: eine junge Schutzmöglichkeit für Schriftdaten (Fonts), bei der die digitalen Eigenschaften einer Schrift (Umrisse, Laufweite, Kerning, ...) herangezogen werden; sehr sicher. Permalink
Urheberrecht, das: wird durch eine Schrift-Veröffentlichung automatisch und ohne Registrierung wirksam. Es bleibt ausschließlich dem Schöpfer vorbehalten und ist nicht übertragbar, gilt für die Lebenszeit des Urhebers und 70 Jahre darüber hinaus.
Warenzeichen, das: ein schneller, einfacher Schutz ist der des Schriftnamens als Marke (Beispiele: Futura® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Bauer Types SA, Aachen™ ist eine Warenzeichen von Esselte Letraset Ltd.).
Geschmacksmuster, das: für neue, eigentümliche typografische Schriftzeichen durch Eintragung (Beispieltext) im Musterregister; Schutzdauer zwischen 15 und 25 Jahre, leicht anfechtbar.
Softwarepatent, das: eine junge Schutzmöglichkeit für Schriftdaten (Fonts), bei der die digitalen Eigenschaften einer Schrift (Umrisse, Laufweite, Kerning, ...) herangezogen werden; sehr sicher. Permalink
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