Warum Verlage auf/mit FontFont setzen sollten
Gestern startet die innovativste jährliche Font-Konferenz, die TypeCon 2009 in Atlanta, USA. Unsere Kollegen von FSI FontShop International, Herausgeber der angesehenen FontFont-Schriftbibliothek, bringen eine gute Nachricht für alle Herausgeber elektronischer Dokumente mit nach Atlanta: neue, liberalisierte Lizenzbedingungen für die FontFonts.
Ab sofort ist es möglich, FontFonts – ohne eine kostenpflichtige Zusatzlizenz – in kommerzielle elektronische Dokumente einzubetten, zum Beispiel PDFs, ePaper oder eBooks. Eine Grundlizenz reicht für solche Zwecke aus, soweit 3 Bedingungen erfüllt sind, was in 90 % aller Anwendungen gegeben ist:
1. sicheres Format
2. Subsets
3. nicht editierbar
Zu 1.: Sicher meint in diesem Zusammenhang verschlüsselt, so wie das beispielsweise Adobe Acrobat vormacht. FontFont-Dateien dürfen nicht auf dem Zielsystem installiert und anderen Anwendungen nutzbar gemacht werden. Damit sind Web-Techniken wie @font-face durch eine Grundlizenz nicht abgedeckt.
Zu 2.: Subsets sind eine Untermenge des Zeichenvorrats einer Schrift, die durch das Entfernen der Outlinebeschreibung erreicht wird. Der Leser merkt von diesen Reduzierung nichts, denn Subset = alle im Dokument verwendete Zeichen.
Zu 3.: Nicht editierbar bedeutet, dass mit einer FontFont-Grundlizenz keine Dokumente mit eingebetteten Schriften erstellt werden dürfen, die von Dritten weiterbearbeitet werden können (z. B. Formulare oder Do-it-Yourself-Drucksachen).
8 Kommentare
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Uans
Interessant. Mir war nicht bekannt, dass das bisher nicht erlaubt war.
Ich glaub 90% aller Leute gehen davon aus, dass sie mit gekauften Schriften tun und lassen können was sie wollen. Also war es zum Beispiel bisher illegal, wenn man mit einer gekauften Schrift ein PDF erstellt und dies der Kunde auf seiner Website einband?
Jürgen
Wenn es sich um kein kommerzielles Produkt handelte (ePaper, eBook, …), dann ist und war dies in den meisten Fällen mit der Grundlizenz abgedeckt. Die Interpretationen der Schriftenhäuser, was »kommerziell« ist, gehen darüber hinaus auseinander. FontFont löst das Problem, indem es nicht mehr zwischen kommerziell und nicht-kommerziell unterscheidet.
Die Formulierung ist auf diese Art zu unpräzise. Man kann jederzeit eine »legales« PDF erzeugen, indem man die verwendeten Lizenzschriften zuvor in Outlines (= Grafiken) umwandelt. Es geht hier ja in meinem Beitrag um das Einbetten von Schriften, was viele Schriftenhäuser nicht gestatten, wenn diese Dokumente das Haus des Lizenzinhabers verlassen, zum Zwecke eines wirtschaftlichen Nutzens.
Ivo
Das behandeln die Foundries in der Tat sehr unterschiedlich. Bei uns war es bisher nicht illegal, wenn man eine zusätzliche Einbett-Lizenz angefragt und hinzugekauft hat ;)
Kleiner Nachtrag zu 1.) Das ist natürlich zuweilen nicht ganz einfach, zu beurteilen, was denn nun sicher genug ist. Wie Jürgen schon sagt, @font-face hat definitiv mit sicher nix zu tun. Die meisten eBook-Formate sind nicht viel mehr als ZIP-Archive. Das ist natürlich auch nicht sicher. Bei Sachen wie Cufón wirds dann schon schwieriger. Wir sagen da aber, dass immer noch alle wichtigen Informationen der Schrift in einer neuen Datei mitgeliefert werden und ganz leicht umgewandelt werden können in nahezu Originalqualität. Dokumente wie nicht editierbare PDFs oder Flash-Dateien sind mit entsprechenden Sicherheitseinstellungen erlaubt, ja sogar sIFR mit den jeweiligen Settings. Man kann also sagen, zwischen sIFR und Cufón liegt in dem Fall die Sicherheitsgrenze.
Zu 3.) Auch hier haben wir versucht eine möglichst einfache Grenze zu ziehen: editierbare PDFs z.B bedürfen einer Sonderlizenz, denn dann ist i.d.R. auch kein Subset möglich und das PDF gewährt Dritten einen besonderen Mehrwert, wenn man so will. Ein anderes Beispiel wäre ein Navigationsgerät. Wenn ich dort nur auf vorgeschlagene Straßen klicken kann und nicht eigene Straßennahmen eingeben kann [was zugegeben in dem Beispiel recht unsinnig wäre], reicht eine Standardlizenz aus. Wenn ich aber ein Feld habe, wo ich die Straße eingeben kann, reicht die normale Lizenz nicht mehr. Übertragen aufs Web das Gleiche: eine Flash-Website, die rein statisch ist, braucht nur eine Standardlizenz. Wenn die Besucher aber dort z.B. Kommentare hinterlassen können: Editable License. Eigentlich ganz einfach, oder?
Stefan
Warum ich langsam aber sicher woanders Schriften kaufe…
…sind weiterhin solche ätzenden Posttitel. Es wirkt plump, unelegant und frech. Das ist kein Kundendialog, das sind keine Kundeninformation. Das hat klaren werblichen Ton. Klar willste Geld verdienen, aber bleib damit aus meinem Feed Reader raus!
Jürgen
@Stefan: Vielleicht weißt Du mehr als andere Fontblog-Leser über das Kleingedruckte der Font-Welt, dann sind solche Beiträge sicherlich überflüssig für Dich. Ich muss hier nicht den Beweis antreten, dass FontShop sich um faire, elegante Font-Lösungen bemüht und dies mit seinen Kunden diskutiert (siehe Axel).
Der erste Kommentar zeigt, dass solche Informationen wertvoll sind. FontShop ist jedenfalls stolz darauf, durch seinen engen Kundenkontakt Ratschläge an die Schrifthersteller geben zu können, die – im Falle von FSI/FontFont – manchmal auch erhört werden.
Florian
Stefan? Dir ist schon klar, dass das hier ein Firmenblog ist? Ich finde, dafür ist der Ton (und viele Inhalte) hier sehr un-werbend. In diesem speziellen Fall enthält der Beitrag noch nicht mal einen Link auf ein Produkt. In meinen Augen reine – und willkommene – Kundeninformation.
Wie das andere Anbieter mit der Einbettung und anderen Nutzungsbestimmungen halten, kann man dieser Vergleichstabelle auf Typophile entnehmen:
http://typophile.com/wiki/EULA%20chart
Jürgen
Danke für den Hinweis zu der Tabelle, Florian, aus der sofort die Änderungen bei FontFont abzulesen sind:
• in der Spalte Embedding fällt die Einschränkung f weg
• in der Spalte Distribution of Embedded Documents fällt die Einschränkung h weg
• in die Spalte Distribution to Service Bureau gehört ein Häkchen, denn dies erledigt man schnell, einfach und sicher per PDF mit eingebetteten Schriften
Florian
Jürgen, ich gebe Dir selbstverständlich Recht, dass PDF das zeitgemäße Mittel der Wahl ist. In der Spalte ›Distribution to Service Bureau‹ geht es jedoch nicht um die Verteilung von PDFs mit eingebetteten Font(subset)s, sondern um die nackten Fontdateien selbst. Aber auch das ist bei FontFont erlaubt, zumindest für die Ausgabe, nicht für eine Bearbeitung durch den Dienstleister: Nach Punkt 2.4 der EULA gehört da ein Häkchen mit einem ›k‹ hin (Eingeschränkte Nutzung durch den Dienstleister ohne eigene Lizenz).